Ein Bebauungsplan regelt, wie die Fläche eines Grundstücks
genutzt und bebaut werden darf. Er enthält unter anderem Festsetzungen zur Art
(bspw. Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet) und zum Maß der baulichen Nutzung (bspw.
Höhe, überbaubare Grundstücksfläche oder Anzahl der Geschosse). Auch ist darin
möglicherweise geregelt, wie ein
Grundstück bebaut werden kann, z.B. aneinandergereiht, als Doppelhaus oder
freistehend mit entsprechenden Abstandsflächen.
Der Bebauungsplan wird von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen und ist damit eine verbindliche Rechtsnorm. Er ist aus den übergeordneten Planungen, wie dem Regionalplan und dem Flächennutzungsplan entwickelt und darauf begründet, eine nachhaltige und den sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Belangen gerechte Entwicklung zu gewährleisten.
Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan gilt ein Bebauungsplan nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern nur für ein abgegrenztes Teilgebiet innerhalb der Gemeinde.
Ob ihr Grundstück oder das von ihnen gewünschte Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und welche Regelungen er beinhaltet, erfahren sie bei ihrer Gemeindeverwaltung.
Bitte wählen Sie den Ortsteil aus, in dem das Gebiet des von Ihnen gesuchten Bebauungsplanes liegt:
Kontakt:
Herr Klaus Goebel
Postadresse
Gebäude: RathausRaum-Nr.: 1.06
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Aufgaben
- Stellvertretender Leiter des Fachbereichs 3 Bauen, Umwelt & Liegenschaften
- Bauverwaltung
- Feldwege
- Friedhof
- Radwege
- Wanderwege
- Winterdienst
Funktion
Stellvertretender Leiter des Fachbereichs 3 Bauen, Umwelt & Liegenschaften