Kleine und möglichst barrierearme Wohnungen mit geringem Energiebedarf werden in den kommenden Jahren zunehmend gefragt sein – auch in Niestetal. Die Gemeinde steht vor großen städtebaulichen Herausforderungen, denn die Nachfrage nach Wohnungen wird sich aufgrund des demografischen Wandels stark verändern. Der Gebäudebestand in Niestetal entspricht den künftigen Anforderungen jedoch nur teilweise: Viele Gebäuden sind stark sanierungsbedürftig. Das kann teuer werden: Oft übersteigen die Kosten die finanziellen Möglichkeiten der Hauseigentümer.
Im Jahr 2016 wurde die Gemeinde Niestetal daher vom Hessischen Umweltministerium in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Auf diese Weise soll in Niestetal modellhaft eine enge Verzahnung von energetischer Stadtsanierung und Städtebauförderung zur Erhöhung der Sanierungsrate im Gebäudebestand erprobt werden.
Flankierend hat die Gemeinde den Ortskern von Sandershausen als Sanierungsgebiet festgelegt.
Sanierungsgebiet bringt Vorteile für Hauseigentümer
Für Gebäudeeigentümer bringt das Sanierungsgebiet einerseits besondere Genehmigungspflichten mit sich, andererseits profitieren Bauherren somit von Zuschüssen für die Gebäudesanierung und besonderen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.
Wichtig: Jeder, der in diesem Gebiet etwas an seinem Gebäude oder seinem Grundstück verändern möchte, muss vorher bei der Gemeinde eine sanierungsrechtliche Genehmigung einholen. Dies gilt auch für Verträge wie Miet- und Pachtverträge oder schuldrechtliche Vereinbarungen.
Eigentümer können ab sofort noch mehr Förderprogramme nutzen
Mit
Blick auf sie städtebaulichen Herausforderungen und die dafür notwendige
Unterstützung der Gebäudeeigentümer haben die Gemeindevertreter das Programm
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ des Landes Hessens für die Gemeinde
erschließen können.
Für Bauherren stehen dadurch drei Förderangebote zur Verfügung:
- Anreizförderung
im Sanierungsgebiet
Mit diesem Programm unterstützt das Land Hessen und der Bund im Rahmen des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ kleinere private Baumaßnahmen an Gebäuden oder im Wohnumfeld in Höhe von maximal 25% der förderfähigen Kosten mit 20.000 EUR Zuschuss. - Umfassende
Einzelprojektförderung
In diesem Programmbereich sind umfassende Komplettsanierungen von Gebäuden förderfähig. Es gibt keine Deckelung der Fördersumme, Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch die Ermittlung der Fördersumme durch eine Kostenerstattungsbetragsberechnung, bei der die Einnahmen des Bauherren den Kosten der Maßnahme gegenübergestellt werden. Nur wenn dadurch ein Betrag ermittelt werden kann, den der Bauherr nicht finanzieren kann, ist ein Fördermitteleinsatz möglich. - Erhöhte
steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
Nur Bauherren, deren Gebäude in einem Sanierungsgebiet liegt, können von den erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten von Sanierungsmaßnahmen profitieren, mit denen Sie Ihre Steuerlast senken können. Über die Einzelheiten und die Anwendbarkeit für Ihre Maßnahme informiert sie ihr Steuerberater.
Verschenken Sie kein Geld! Stellen Sie rechtzeitig Anträge
Wer die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen oder eventuell sogar Fördermittel erhalten möchte, muss bestimmte Verfahrensregeln einhalten und Genehmigungspflichten beachten. Eine nachträgliche Förderung von Maßnahmen ist nicht möglich – und es gibt auch keine Förderung, wenn Sie eine Maßnahme schon begonnen haben. Sprechen Sie uns bitte unbedingt rechtzeitig vorher an. Wir unterstützen Sie dabei, die Fördermittel zu beantragen.
Weitere Förderangebot für die Gebäudesanierung finden Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA.
Kontaktpersonen
Weiterführende Informationen zur möglichen Förderung von Baumaßnahmen erhalten Sie vom Sanierungsmanagement der Gemeinde Niestetal. Ansprechpartner sind:
Ingolf Linke
Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
Tel.: montags 0561 5202-232, sonst Tel, 0561 1001-1352, e-mail: und
Julia Lindemann
Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
Tel. 0561 1001-1379, e-mail:
Eine Übersicht über die Abgrenzung des Sanierungsgebietes sowie das Antragsformular für die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung finden Sie hier: