Sanierungsgebiet "Ortskern Sandershausen" und Stadtumbau in Hessen

    Kleine und möglichst barrierearme Wohnungen mit geringem Energiebedarf werden in den kommenden Jahren zunehmend gefragt sein – auch in Niestetal. Die Gemeinde steht vor großen städtebaulichen Herausforderungen, denn die Nachfrage nach Wohnungen wird sich aufgrund des demografischen Wandels stark verändern. Der Gebäudebestand in Niestetal entspricht den künftigen Anforderungen jedoch nur teilweise: Viele Gebäuden sind stark sanierungsbedürftig. Das kann teuer werden: Oft übersteigen die Kosten die finanziellen Möglichkeiten der Hauseigentümer.

    Im Jahr 2016 wurde die Gemeinde Niestetal daher vom Hessischen Umweltministerium in das Städtebauförder­programm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Auf diese Weise soll in Niestetal modellhaft eine enge Verzahnung von energetischer Stadtsanierung und Städtebauförderung zur Erhöhung der Sanierungsrate im Gebäudebestand erprobt werden.

    Flankierend hat die Gemeinde den Ortskern von Sandershausen als Sanierungsgebiet festgelegt. 

    Sanierungsgebiet bringt Vorteile für Hauseigentümer

    Für Gebäudeeigentümer bringt das Sanierungsgebiet einerseits besondere Genehmigungspflichten mit sich, andererseits profitieren Bauherren somit von Zuschüssen für die Gebäudesanierung und besonderen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.

    Wichtig: Jeder, der in diesem Gebiet etwas an seinem Gebäude oder seinem Grundstück verändern möchte, muss vorher bei der Gemeinde eine sanierungsrechtliche Genehmigung einholen. Dies gilt auch für Verträge wie Miet- und Pachtverträge oder schuldrechtliche Vereinbarungen.

    Eigentümer können ab sofort noch mehr Förderprogramme nutzen

    Mit Blick auf sie städtebaulichen Herausforderungen und die dafür notwendige Unterstützung der Gebäudeeigentümer haben die Gemeindevertreter das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ des Landes Hessens für die Gemeinde erschließen können.

    Für Bauherren stehen dadurch drei Förderangebote zur Verfügung:

    • Anreizförderung im Sanierungsgebiet
      Mit diesem Programm unterstützt das Land Hessen und der Bund im Rahmen des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ kleinere private Baumaßnahmen an Gebäuden oder im Wohnumfeld in Höhe von maximal 25% der förderfähigen Kosten mit 20.000 EUR Zuschuss.

    • Umfassende Einzelprojektförderung
      In diesem Programmbereich sind umfassende Komplettsanierungen von Gebäuden förderfähig. Es gibt keine Deckelung der Fördersumme, Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch die Ermittlung der Fördersumme durch eine Kostenerstattungsbetragsberechnung, bei der die Einnahmen des Bauherren den Kosten der Maßnahme gegenübergestellt werden. Nur wenn dadurch ein Betrag ermittelt werden kann, den der Bauherr nicht finanzieren kann, ist ein Fördermitteleinsatz möglich.

    • Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
      Nur Bauherren, deren Gebäude in einem Sanierungsgebiet liegt, können von den erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten von Sanierungsmaßnahmen profitieren, mit denen Sie Ihre Steuerlast senken können. Über die Einzelheiten und die Anwendbarkeit für Ihre Maßnahme informiert sie ihr Steuerberater.

    Verschenken Sie kein Geld! Stellen Sie rechtzeitig Anträge

    Wer die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen oder eventuell sogar Fördermittel erhalten möchte, muss bestimmte Verfahrensregeln einhalten und Genehmigungspflichten beachten. Eine nachträgliche Förderung von Maßnahmen ist nicht möglich – und es gibt auch keine Förderung, wenn Sie eine Maßnahme schon begonnen haben. Sprechen Sie uns bitte unbedingt rechtzeitig vorher an. Wir unterstützen Sie dabei, die Fördermittel zu beantragen.

    Weitere Förderangebot für die Gebäudesanierung finden Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA.

    Kontaktpersonen

    Weiterführende Informationen zur möglichen Förderung von Baumaßnahmen erhalten Sie vom Sanierungsmanagement der Gemeinde Niestetal. Ansprechpartner sind:

    Ingolf Linke
    Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
    Tel.: montags 0561 5202-232, sonst Tel, 0561 1001-1352, e-mail:  und

    Julia Lindemann
    Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
    Tel. 0561 1001-1379, e-mail: 

    Eine Übersicht über die Abgrenzung des Sanierungsgebietes sowie das Antragsformular für die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung finden Sie hier:

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.