Niestetal Grün-Sozial-Smart
Mit Beschluss vom 21. März 2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Niestetal Mittel für das Jahr 2024 zur Förderung privater Investitionen in Stromspeicher für Photovoltaikanlagen sowie Balkonkraftwerke in Privathäusern freigegeben. Der Fördertopf für die Förderung von Stromspeichern für Photovoltaikanlagen beträgt 17.500,00 € und für die Förderung von Balkonkraftwerken 7.500,00 €
Die Maßnahmen sind Teil des Zukunftsplans KLIMA 35, um
Niestetal bis zum Jahr 2035 in eine CO²-neutrale Kommune zu wandeln.
Die Förderprogramme werden somit eine erfolgreiche Maßnahme für das Klimaschutzkonzepts der Gemeinde Niestetal darstellen und einen weiteren Grundstein für die anvisierte Energiewende in den 2030er Jahren legen.
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Stromspeichersysteme
Nur noch wenige freie Anträge die gestellt werden können.
Gefördert wird der Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen und stationären Batteriespeichers zu einer vorhandenen oder neuen Photovoltaikanlage. Die Fördermittel sind ausschließlich für private Niestetaler Haushalte bestimmt. Die Förderung je Batteriespeicher beträgt im Jahr 2024 maximal 625 Euro.
Um die Fördermittel für Stromspeicheranlagen zu erhalten, müssen alle Förderrichtlinien eingehalten und eine Förderzusage seitens der Gemeinde Niestetal erteilt werden
Balkonkraftwerke
Es können noch weitere Balkonkrafte mit unseren Mitteln bis zum 31.12.2024 gefördert werden. Jedes Kraftwerk wird mit 75 € bezuschusst.
[Juni 2024]
75,00 € Zuschuss pro Haushalt für Balkonkraftwerk
Mit Beschluss vom 21.03.2024 haben die Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter der Gemeinde Niestetal im Haushaltsplan 2024 für
Balkonkraftwerke insgesamt 7.500,00 € bereitgestellt. Mit 75,00 € wird ein
Balkonkraftwerk pro Haushalt bezuschusst.
Ein Förderantrag muss nicht gestellt werden
Nach Inbetriebnahme sind folgende Unterlagen schriftlich oder in elektronischer Form vorzulegen:
- Foto der Balkon-PV-Anlage, Balkonkraftwerk nach der Installation, das Gebäude / der Aufstellort sollte erkennbar sein
- Rechnung der Balkon-PV-Anlage
- Bankverbindung (IBAN)
Hinweise:
- Der Zuschuss beträgt 75,00 € pro Balkonkraftwerk und ist auf eine Maßnahme pro Haushalt beschränkt.
- Der/die Antragstellende muss seinen Wohnsitz in der Gemeinde Niestetal haben.
- Der Aufstellort der Anlage muss sich innerhalb der Gemeinde Niestetal befinden.
- Der Förderzeitraum für das Jahr 2024 ist vom 01.01.2024-31.12.2024. Entscheidend ist hier das Lieferdatum.
- Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
- Ein Balkonkraftwerk muss, wie jede andere Stromerzeugungsanlage auch, beim zuständigen Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Kontakte für Rückfragen:
Frau Anna Tomczak
Besucheradresse
Gebäude: RathausRaum-Nr.: 2.06
Stockwerk: 2
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Postadresse
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 134266 Niestetal
Aufgaben
- Buchhaltung
Funktion
- Buchhaltung