Gefördert wird:
Der Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen und stationären Batteriespeichers zu einer vorhandenen oder neuen Photovoltaikanlage. Die Fördermittel sind ausschließlich für private Niestetaler Haushalte bestimmt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich ein Balkonkraftwerk mit 75,- Euro pro Anlage fördern zu lassen.
Die Förderung je Batteriespeicher beträgt im Jahr 2024 maximal 625 Euro. Eine Staffelung findet wie folgt statt:
FÖRDERUNG | SPEICHERGRÖßE |
125 Euro | 1 KWh |
250 Euro | 2 KWh |
375 Euro | 3 KWh |
500 Euro | 4 KWh |
625 Euro | 5 KWh |
Wichtiger Hinweis
Um die Fördermittel für Stromspeicheranlagen zu erhalten, müssen alle Förderrichtlinien eingehalten und eine Förderzusage seitens der Gemeinde Niestetal erteilt werden.
Vor Maßnahmenbeginn einzusenden:
- Förderantrag Stromspeicher für PV, zu finden unter Förderanträge & Unterlagen [Gilt nicht für Balkonkraftwerke]
Der Antragstellung beizufügen sind:
- Angebot eines Fachbetriebes
- Einverständniserklärung des Gebäude-Eigentümers*
*sofern der Antragstellende nicht selbst Gebäude-Eigentümer/in ist
Nach Beendigung des Bauvorhabens nachzuweisen sind:
- Bescheinigung einer Fachkraft über den Einbau durch das Inbetriebnahmeprotokoll, welches unter Förderanträgen & Unterlagen zu finden ist
- Schlussrechnung der Baumaßnahme
- Die Förderung der Gemeinde Niestetal ist mit anderen Förderungen kombinierbar