Der aktuelle Baufortschritt Anfang April, mit Kran, geschottertem Fundament und Kanal- bzw. Wasserleitungsarbeiten

    Bund und Land können die in Aussicht gestellte Förderung für den Ersatzneubau des Wichtelbrunnenbades nicht komplett auszahlen

    Wie die HNA analog berichtete, können Teilsummen eines Fördertopfes nicht ausgezahlt werden. Zu diesem Ergebnis kamen die Zuwendungsgeber.

    Die Komplexität der drei, der Gemeinde Niestetal zur Verfügung stehenden, Fördermitteltöpfe, stellt sich vielschichtiger dar, als es in der Kürze einer Nachrichtenzeile vermittelt werden könnte. Dennoch an dieser Stelle ein Versuch eine korrekte Aufschlüsselung zu vermitteln, um die zugrundeliegenden Knotenpunkte zu erläutern.

    Vorab bleibt zu sagen, dass die ersten Planungen zum Ersatzneubau des Hallenbades im Jahr 2015 mit einem Kosten-Eigenanteil seitens der Gemeinde in Höhe von 6,2 Millionen Euro eingeplant wurden. Später kamen Fördermittel mit einer Summe von 4 Millionen Euro hinzu, die uns erheblichen finanziellen Spielraum gewährten. Nun bekommen wir 5,5 Millionen Euro Fördermittel und liegen zusätzlich im finanziellen Rahmen der aktuellen Planungen, was bei einem so großen Bauprojekt höchst selten vorkommt. Die bisher getätigten Ausschreibungen bestätigen die Baukosten-Planung, trotz gestiegener Preise im Baugewerbe in den letzten Jahren.

    Vier Millionen der Fördergelder stammen aus dem bereits bewilligten Bundestopf der „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) #2“ und wurden seinerzeit durch Ulrike Gottschalk (MdB) und Bürgermeister Andreas Siebert eingeworben, eine weitere Million wird aus dem Schwimmbadinvestitionsprogramm „SWIM“ des Landes Hessens in Aussicht gestellt. Ebenso wie eine weitere Million Euro aus SJK #4, die gemeinsam vom Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels und Bürgermeister Marcel Brückmann eingeworben wurden.

    Hier jedoch liegt der Knackpunkt der vielschichtigen Facetten der Förderrichtlinien. Federführend prüfte bereits der Projektträger Jülich (PTJ) ob sich die Bundes- und Landesmittel nicht gegenseitig ausschließen und fand eine förderrechtskonforme Vorgehensweise. Zuletzt wurde durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung geprüft, ob der Gemeinde Niestetal die durch den Bundestag im Rahmen von SJK #2 zugewiesenen eine Million Euro überhaupt zusteht. Dies konnte nach mehreren Monaten positiv bewertet werden.

    Die Richtlinien der SJK-Programme schreiben allerdings vor, dass die Förderquote nicht mehr als 45% der förderungsfähigen Kosten betragen dürfen und die avisierte eine Million Euro des Landes Hessen von den förderfähigen Baukosten abzuziehen ist. „Wir haben nun ca. 550.000€ mehr Fördermittel in Aussicht gestellt bekommen, als zuvor zu erwarten war. Damit haben wir aber auch die Deckelung erreicht, was auch daraus resultiert, dass wir bisher in unserem avisierten Kostenrahmen bleiben“, so Bürgermeister Brückmann.

    Nur mit steigenden Kosten könnten auch höhere Fördermittel erhalten werden, was jedoch auch unseren Eigenanteil erhöht. „Das versuchen wir natürlich zu vermeiden, da die anderen 55% Niestetal zu tragen hätte“, erklärt Bürgermeister Brückmann. Dass nicht die kompletten 6 Millionen ausgeschöpft werden könnten, sei laut Brückmann sehr bedauerlich, aber ein Ergebnis des herrschenden Förderrechts.

    Dass es überhaupt gelungen ist mehr als die bisher avisierten 5 Millionen Euro aus den drei verschiedenen Fördertöpfen in Aussicht gestellt zu bekommen ist bei den erheblichen förderrechtlichen Problemen ein Erfolg, der ein Ergebnis der engen und intensiven Zusammenarbeit unseres Projektsteuerers mit dem PTJ und einer Vielzahl von Landes- und Bundesbehörden zu verdanken ist.

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