Beispielbild, Verbesserung der Fahrradinfrastruktur in Niestetal.

    Fahrradzone im Quartier Haarweg

    Die Gemeinde Niestetal beabsichtigt im Rahmen ihrer strategischen Verkehrsplanung, die Mobilität in Niestetal auf umweltschonende Verkehrsmittel zu lenken, um die örtliche Lebens-, Lärm- und Luftqualität zu verbessern. Hierzu bietet sich die Möglichkeit an, die Tempo-30-Zonen im Quartier "Haarweg" in eine Fahrradzone umzuwandeln. Das Projekt wird durch Mittel der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität finanziell unterstützt.

    Eine Fahrradzone ist ähnlich einer Tempo-30-Zone, die Grundregel „rechts vor links“ ist anzuwenden, die Höchstgeschwindigkeit ist ebenfalls 30 km/h und Kraftfahrzeuge dürfen die Straßen weiterhin befahren und auf der Straße parken.

      Aktuell ist das Quartier eine 30er-Zone, aber durch die Umgestaltung zur Fahrradzone ergeben sich folgende Änderungen:

      1. Vorfahrt für Fahrräder 
      Fahrräder haben hier zukünftig Vorrang, und Autofahrer müssen sich anpassen. Das heißt, dass alle Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam und rücksichtsvoll fahren müssen.

      2. Höchstgeschwindigkeit bleibt bei 30 km/h
      Auch in der Fahrradzone gilt weiterhin Tempo 30 – für Autos und Fahrräder.

      3. Besondere Rücksicht auf Radfahrer 
      Autos sind als "Gäste" in der Fahrradzone willkommen, jedoch wird von ihnen besondere Vorsicht und Rücksicht erwartet, um den Radfahrern ein sicheres Umfeld zu bieten. Der Radverkehr darf zudem nebeneinander fahren.

      Darstellung des Quartier Haarwegs und den dort installierten Fahrradzonen.

      Darstellung des Quartiers "Haarweg" mit der neu eingerichteten Fahrradzone in den angrenzenden Straßen:
      Haarweg, Fuldastraße, Fraasenweg, Gartenstraße, Haunküppelstraße, Wiesenweg, Sandstraße und Kurze Straße.

      Grundlage dieser Einschätzung ist folgende Verkehrszählung im Haarweg Ende Juni bis Anfang Juli 2023:

      Kraftverkehr 54 Bewegungen
      Radverkehr 240 Bewegungen
      Fußverkehr 58 Bewegungen

      Durch die Einrichtung von Fahrradzonen wird der Fahrradverkehr in der Gemeinde gefördert.
      Das kann zu einer Reduzierung von Verkehrsstaus und Umweltbelastungen führen. Außerdem können sie dazu beitragen, die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu verbessern, indem die Umwandlung Fahrspuren, Fahrradwege oder verkehrsberuhigte Zonen schafft, in denen Radfahrer vor den Gefahren des Autoverkehrs geschützt sind. Das Fahren mit dem Fahrrad ist zudem eine umweltfreundliche Form der Bewegung, die die körperliche Fitness fördert und einen gesunden Lebensstil unterstützt. Gut ausgestaltete Zonen können dazu beitragen, dass sich Touristen in der Gemeinde willkommen fühlen und die Region als fahrradfreundliches Reiseziel empfinden. Die Förderung des Fahrradverkehrs durch Fahrradzonen trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei, indem sie den CO2-Ausstoß reduziert, die Luftqualität verbessert und den Energieverbrauch verringert.

      Die Förderung des Radverkehrs ist daher ein wichtiger Bausteine, um das Klimaziel der Gemeinde zu erreichen und bis 2035 CO2-neutral zu werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, die Umwelt zu schützen und die Verkehrssituation nachhaltiger zu gestalten.

      Gefördert durch:  Logo des Landes HessenLogo der Nahmobilität

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