Hinweis zur Amtl. Bekanntmachung bzgl. der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl

    An alle Parteien und Wählergruppen:

    In den Niestetaler Nachrichten vom 18. Dezember 2020 wird die „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 14. März 2021“ in einer bis zum Redaktionsschluss aktuellen und gültigen Form abgedruckt sein.

    Der Gemeinde Niestetal wurde am 14. Dezember 2020, durch den Kreiswahlleiter des Landkreises Kassel, kurzfristig eine Änderung wahlrechtlicher Vorschriften bekannt gegeben. (Absenkung des Unterstützungsunterschriftenquorums für die Kommunalwahl am 14. März 2021.)

    Auf der Homepage der Gemeinde Niestetal, dem offiziellen Bekanntmachungsorgan, ist die „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 14. März 2021“ mit der Änderung abgedruckt.

     

    Die Wahlleiterin

    der Gemeinde Niestetal

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