An alle Parteien und Wählergruppen:
In den Niestetaler Nachrichten vom 18. Dezember 2020 wird
die „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am
14. März 2021“ in einer bis zum Redaktionsschluss aktuellen und gültigen Form
abgedruckt sein.
Der Gemeinde Niestetal wurde am 14. Dezember 2020, durch
den Kreiswahlleiter des Landkreises Kassel, kurzfristig eine Änderung
wahlrechtlicher Vorschriften bekannt gegeben. (Absenkung des
Unterstützungsunterschriftenquorums für die Kommunalwahl am 14. März 2021.)
Auf der Homepage der Gemeinde Niestetal, dem offiziellen Bekanntmachungsorgan, ist die „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 14. März 2021“ mit der Änderung abgedruckt.
Die Wahlleiterin
der Gemeinde Niestetal