Niestetal erhält 75.000 Euro für interkommunale Zusammenarbeit
Kommunalminister Roman Poseck hat dem Bürgermeister von Niestetal, Marcel Brückmann, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 75.000 Euro zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) überreicht. Mit den Mitteln unterstützt die Hessische Landesregierung eine Kooperation der Gemeinden Helsa, Nieste und Niestetal bei der Nutzung einer Finanzsoftware, um externe Kosten zu senken und personelle Ressourcen effizienter zu nutzen.
Zur Kooperation der drei Gemeinden sagte Kommunalminister Roman Poseck: „Es freut mich, dass Helsa, Nieste und Niestetal den zukunftsweisenden Entschluss getroffen haben, gemeinsam im Bereich des Finanzwesens zu kooperieren. Die Gemeinde Niestetal verfügt bereits über eine mehrjährige Erfahrung bei der Nutzung der Finanzsoftware und kann die beiden anderen Gemeinden bei der Anwendung sinnvoll unterstützen. Zudem ermöglichen die gegenseitige Vertretung und die Aufgabenbündelung eine effizientere Arbeitsweise. Durch einen gemeinsamen Personalpool muss nicht in jeder Kommune Personal als Reserve vorgehalten werden. Durch die Kooperation können jährlich Personal- und Sachkosten in Höhe von mehr als 130.000 Euro eingespart werden. Das entspricht bei den Sachkosten einem Effizienzgewinn von 20 Prozent und bei den Personalkosten von mehr als 16 Prozent. Die Kooperation von Helsa, Nieste und Niestetal ist vorbildlich. Sie schafft Synergieeffekte, verbessert Qualität und reduziert Kosten. Ich danke allen Beteiligten vor Ort und wünsche den drei Kommunen eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Die hessische Landesregierung wird das Förderprogramm fortsetzen und angesichts der angespannten Haushaltslage auch künftig Städte, Gemeinden und Landkreise ermutigen, freiwillig miteinander zu kooperieren und in möglichst vielen Bereichen zusammenzuarbeiten.“
Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit
Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst und alle Kommunen können Förderanträge stellen.
Seit 2008 konnten 524 Projekte mit einer Gesamtsumme von 36,6 Millionen Euro gefördert werden, an denen 2.453 Gemeinden, Städte und Landkreise beteiligt sind (Mehrfachzählung = Kommunen mit mehreren IKZ-Projekten). Somit ist jede der 442 hessischen Kommunen (421 Gemeinden und 21 Kreise) an durchschnittlich fünfeinhalb IKZ-Projekten beteiligt. Im Jahr 2024 wurden bislang 22 IKZ-Projekte mit Mittel in Höhe von knapp zwei Millionen Euro gefördert.
Vorbildcharakter für andere Kommunen
Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher die verschiedensten Bereiche kommunaler Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen.