Die Vorsichtsmaßnahme orientiert sich an den derzeit rapide steigenden Fallzahlen der anhaltenden Corona-Welle. Ab Montag wird der Zugang zum Rathaus ausschließlich mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich sein.
Wie bereits im letzten Jahr erfolgreich durchgeführt, können sich Bürgerinnen und Bürger gern telefonisch, unter der 0561 52 0 20, an die zentrale Information wenden und sich für eine Terminvereinbarung an die passende Stelle weiterverbinden lassen. Vorzugsweise wenden Sie sich jedoch per E-Mail direkt an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen. Die Mail-Adressen finden Sie am Seitenende unserer Website www.niestetal.de, unter dem Stichpunkt „Mitarbeiterverzeichnis“. Spontane Zutritte ohne einen gültigen Termin können leider nicht mehr gewährleistet werden. Zögern Sie nicht uns anzusprechen, wir sind dennoch gern für Sie da und können im Rahmen unserer Möglichkeiten auch vor Ort einen zeitnahen Termin vereinbaren.
Seit Dezember 2021 gilt bereits eine 3G-Zutrittskontrolle. Alle Besuchenden müssen an der zentralen Information nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind oder einen negativen Testnachweis vorlegen. Der Testnachweis muss durch eine offizielle Stelle erfolgen, wie zum Beispiel durch das angegliederte Testzentrum.
Nutzen Sie gern das Angebot des DRK-Testzentrums im Gesellschaftsraum der Gemeinde Niestetal, um Ihre Termine bei uns zu koordinieren. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage des DRK’s, der Gemeinde Niestetal oder in den Niestetaler Nachrichten. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Testheft der Schule. Kinder ab dem 6. Lebensjahr, die nicht die Grundschule besuchen, benötigen eine schriftliche Bescheinigung ihres derzeitigen Kindergartens. Die Regeln gelten für alle Personen ab 6 Jahren.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Niestetal