Beispielbild Waldbrand

    Waldbrandgefahr Alarmstufe A

    Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne ergiebige landesweite Niederschläge macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Hessen überwiegend hohe Waldbrandgefahr. Die für Mitte der Woche vorhergesagten, gewittrigen Niederschläge führen nach erster Einschätzung zu keiner anhaltenden Verbesserung der Situation.

    Weite Teile Hessens sind seit Wochen ohne größere Niederschläge geblieben. Nach unterdurchschnittlichen Niederschlägen in den Monaten März, Mai und Juni setzte sich dieser Trend auch im Juli bislang fort. Bedingt durch das Andauern der trockenen Witterung bei gleichzeitig hohen Temperaturen verschärft sich die Waldbrandgefahr in ganz Hessen.

    Bereits die schwierigen Bedingungen der Jahre 2018 bis 2020 mit umfangreichen Sturm-, Trocken- und Borkenkäferschäden haben den Wald stark belastet. Durch die aktuelle Witterung sind die Oberböden im Wald weitestgehend ausgetrocknet. Das inzwischen stark ausgetrocknete Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene Bäume bilden in vielen Teilen des Landes ein leicht entzündbares Material.

    Bitte um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit

    Das Ministerium bittet daher alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird.

    Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen.

    Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus.

    Zufahrtswege nicht blockieren

    Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.

    Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

    Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie hier: https://umwelt.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr

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