Bild der Kasseler Str. 91, direkt am großen Kreisel. Zentral am Ortseingang von Heiligenrode gelegen.

    Verkauf des Objektes Kasseler Straße 91

    Verkauf von Teilflächen des Grundstücks „Kasseler Str. 91“ im Ortsteil Heiligenrode für gewerbliche Zwecke

    Die Gemeinde Niestetal verkauft im Ortsteil Heiligenrode, Kasseler Str. 91, insgesamt eine Grundstücksteilfläche von ca. 1.200 m² vorrangig zur gewerblichen Nutzung. Die zu veräußernde Grundstücksfläche ist im Lageplan blau gekennzeichnet. Den Lageplan, Grundriss und Bewerbungsbogen finden Sie am Seitenende. 

    Das Flurstück 66/4 ist mit einem leerstehenden Wohn- und Geschäftshaus bebaut. Der Käufer wird vertraglich zum Abriss des nördlichen Gebäudeteils auf dem Grundstück auf seine Kosten verpflichtet. Das Flurstück 65/3 ist unbebaut. 

    Die Grundstücke befinden sich im Bereich eines Mischgebietes, in dem ein nicht störendes Gewerbe zulässig ist. Eine Bebauung ist unter Einhaltung der Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 18 für Heiligenrode „An der Autobahn“, 1. Änderung, möglich. Die Gemeinde Niestetal verkauft die Grundstücke zum Zweck der vorrangig gewerblichen Nutzung. Eine Kombination aus Gewerbe und Wohnen ist ebenfalls möglich, wobei der gewerbliche Anteil überwiegen soll. Die Interessenten werden gebeten, ein detailliertes Bau- und Nutzungskonzept sowie eine Skizze des geplanten Bauvorhabens vorzulegen. Folgende Angaben sollen darin enthalten sein: 

    • Kurze Baubeschreibung (Architektur, Nutzungsart, Flächen- und Geschossangaben, energetische Maßnahmen)
    • Skizze mit planerischer Darstellung des Projekts sowie der notwendigen Stellplätze
    • Beschreibung des Gewerbebetriebes
    • Angaben zur Schaffung von Arbeitsplätzen
    • Entwicklungs- und Umsatzprognose
    • Angaben der zu erwartenden verkehrlichen Belastung durch den Gewerbebetrieb
    • Höhe des Kaufpreisangebots

     Ein Konzept für eine effiziente und nachhaltige Energieversorgung wird begrüßt.

    Der Mindestkaufpreis beträgt 160.000,- Euro.

    Die Interessenten werden gebeten, in ihrer Bewerbung schriftlich ein Kaufpreisangebot abzugeben. Die Höhe der Kaufpreisangebote entscheidet jedoch nicht über die Vergabe der Grundstücke. Die Bewertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt vorrangig nach den vorgelegten Nutzungskonzepten. 

    Die Kaufnebenkosten wie Notarkosten, Grundbuchkosten, Grunderwerbssteuer etc. sind vom Erwerber zu tragen.

    Der Teilabriss der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Flurstück 66/4 sowie die Fertigstellung des Rohbaus hat innerhalb von zwei Jahres nach Abschluss des Kaufvertrages zu erfolgen. Das Bauvorhaben ist spätestens vier Jahre nach Kaufvertragsabschluss fertigzustellen. Diese Abriss- und Bebauungsverpflichtung wird sich die Gemeinde Niestetal kaufvertraglich über ein Rückfallrecht absichern lassen.

    Bei Interesse senden Sie bitte den in der Anlage befindlichen Bewerberbogen ausgefüllt und unterschrieben sowie eine Skizze Ihres geplanten Bauvorhabens postalisch oder per E-Mail bis zum 14. März 2025 an den

    Gemeindevorstand der Gemeinde Niestetal
    Fachbereich 3
    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
    34266 Niestetal

    Bewerbungen, die nach diesem Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt.


    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Rathaus der Gemeinde Niestetal,
    Fachbereich 3 (Bauen, Umwelt, Liegenschaften): 

    Herr Christian von Wolff

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    Postadresse

    Gebäude: Rathaus
    Raum-Nr.: 1.08
    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
    34266 Niestetal Adresse in Google Maps anzeigen

    Aufgaben

    • Liegenschaftsamt
    • Immoblilienbörse
    Details


    ANLAGEN:

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